Neue Preisangabenverordnung: Wichtige Änderungen für Online-Händler
Seit dem 28. Mai 2022 ist in Deutschland die überarbeitete Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Diese soll Verbrauchern ermöglichen, Preise für Waren und Dienstleistungen leichter zu erkennen und miteinander zu vergleichen.
Geltungsbereich der PAngV
Die PAngV richtet sich primär an Angebote von Unternehmern gegenüber Verbrauchern (B2C). Allerdings entschied das Landgericht Darmstadt (Az: 18 O 18/23 vom 19.02.2024), dass auch allgemein zugängliche Online-Shops, die sich an Unternehmen richten (B2B), die PAngV einhalten müssen, wenn sie für Verbraucher zugänglich sind.
Konsequenzen bei Verstößen
Unternehmen sollten die neuen Regelungen sorgfältig umsetzen, da Verstöße gegen die PAngV zu Abmahnungen führen können. Es ist daher ratsam, die Preisauszeichnung im eigenen Online-Shop entsprechend anzupassen und die eigenen Angebote auf Online-Plattformen regelmäßig zu kontrollieren.
Safelisting: Unverzichtbar für PAngV-Konformität
Um sicherzustellen, dass Ihre Preisangaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist ist der Safelisting-Service von PREISmonitoring eine effektive Lösung. Dieser Service überprüft regelmäßig die Preisangaben in Ihrem Online-Shop und auf den von Ihnen genutzten Online-Plattformen und hilft Ihnen, Abmahnungen zu vermeiden.
»Die novellierte Preisangabenverordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in der Preisgestaltung. PREISmonitoring unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen – mit maßgeschneiderten Lösungen, individueller Beratung und kontinuierlicher Betreuung..«
Andreas W. Ditze
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